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Satzung des Golfclub Rheinblick e.V.
A. ALLGEMEINES § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Golfclub Rheinblick e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Lottstetten-Nack und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Waldshut eingetragen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck 1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Golfsports. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Abhalten eines geordneten Spielbetriebs, die Ausrichtung von Wettspielen, die Förderung golfsportlicher Übungen und Leistungen, die Förderung der Jugend und die Teilnahme an Verbandswettspielen. 2. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb eines Golfplatzes und der dazugehörigen Anlagen in eigener Regie, auf eigenen Grundstücken, Gebäuden und Anlagen und/oder auf solchen die gepachtet sind. 3. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. 6. Der Verein ist ohne Gewinnstreben tätig.
....Hier gehts zur vollständige Satzung des Golfclub Rheinblick e.V. (als PDF)
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