Damit es rollt ...

Golf Cart Bestimmungen

Wer darf mieten
Die Voraussetzung für das Anmieten eines Cart`s ist eine gültige Fahrerlaubnis 

Reservationen
Eine Reservation ist erforderlich. Über die Zuteilung entscheidet der Golfclub Rheinblick.

Haftung und Diverses
Der Golfclub Rheinblick lehnt jede Haftung ab. Die Versicherung ist Sache des Mieters. Für Schäden am GolfCart ist der Mieter haftbar. Der Schlüssel muss nach Beendigung der Runde umgehend im Sekretariat abgegeben werden.

Hinweise zum Befahren des Golfplatzes
Wir bitten Sie, die folgende Reglemente zu beachten und einzuhalten:

Golfcart Weisung öffnen   Golfcart AGB's öffnen

GOLFCLUB RHEINBLICK E.V.
Rheinstrasse 4 · 79807 Lottstetten-Nack
Telefon +49 (0)7745 92 96 0 · Fax +49 (0)7745 92 96 13
info (at) golfclubrheinblick.de 
 

SO FINDEN SIE UNS!
Zürich Flughafen Kloten - Bülach - Eglisau - Grenze Rafz-Solgen / Lottstetten, nach dem Grenzübergang ca. 100 m rechts Richtung Nack (Golfersymbol). Route planen